Rechtsberatung

Wir beraten Sie gemäß § 5 RDG in allen Rechtsangelegenheiten, die Annextätigkeiten zur Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung darstellen.

Unsere Rechtsdienstleistung im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuern

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz können wir Sie gemäß § 5 RDG in allen Rechtsangelegenheiten, die mit dem Wirtschaftsleben zusammenhängen und Annextätigkeiten zur Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung darstellen beraten. Dies trifft insbesondere auf die Beratungen zu, die bereits unter dem Titel Steuerberatung aufgeführt sind.

Beratungen darüber hinaus sind uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt. Sollten Sie jedoch Hilfe benötigen, die über unsere aufgeführten Leistungen hinaus gehen, greifen wir gerne für Sie auf unser Netzwerk zurück oder arbeiten gemeinsam mit einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl.

Unsere Rechtsberatung

im Rahmen des § 5 RDG
  • Unternehmensgründung
  • Unternehmenskauf und -verkauf
  • Umstrukturierung von Unternehmen, insbesondere Umwandlungen und Verschmelzungen
  • Geschäftsführerverträge, Miet- und Pachtverträge, usw.
  • Gesellschaftsverträge
  • Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
  • Kooperation
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Testament und Erbverträge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Sonstiges Wirtschafts- und Handelsrecht
Beratungsgespräch in der Rechtsberatung durch Frank Jochim

Wir unterstützen Sie gerne bei rechtlichen Anliegen im Bereich Steuern.