Steuerberatung
Ob operative oder ereignisspezifische Tätigkeiten, wir beraten Sie vollumfänglich.
Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner in steuerlichen Belangen
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Tätigkeiten konzentrieren können, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. So können Sie sich vollständig auf das konzentrieren, was Ihre Arbeit ausmacht.
Qualitativ hohe Ansprüche
Wir üben unseren Beruf aus, weil wir uns für das Thema Steuern und die damit einhergehenden Herausforderungen begeistern. Unser Ziel ist nicht nur den Ansprüchen zu genügen. Wir wollen, dass sich unsere Mandanten rundum betreut fühlen. Deshalb bilden wir uns regelmäßig weiter und stehen in engem Kontakt mit unseren Mandanten.
Beratung aus einem Haus
Wir stehen im engen Austausch mit unseren Kollegen und Kolleginnen aus der Rechtsberatung sowie Finanz- und Lohnbuchhaltung. Dies ermöglicht uns Herausforderungen und Potenziale rechtzeitig zu erkennen.
Klassische Steuerberatung
- Erstellung privater und betrieblicher Steuerklärungen
- Erstellung Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschuss-Rechnungen
- Buchhaltung und Lohnbuchführung
- Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen durch das Finanzamt
- Einlegung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen bis hin zur Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
Ereignisspezifische Steuerberatung
Neben den klassischen Beratungsleistungen durchläuft ein Unternehmen verschiedene Lebensphasen, die verschiedene Beratungsansprüche mit sich bringen. Von der Unternehmensgründung, über strukturelle Anpassungen, bis hin zur Unternehmensbeendigung und Unternehmensnachfolge, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Gründung
Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Vorhaben, übernehmen Ihre steuerlichen Pflichten, unterstützen Sie bei Gesellschaftsverträgen sowie anderen notwendigen Formalitäten.
Strukturelle Anpassung
Nach der Etablierung Ihres Unternehmens entstehen weiterführende Entwicklungsanforderungen. Dies können spezifische Wünsche auf Ihrer Seite sein, aber auch Möglichkeiten die wir aus unserer Erfahrung heraus als sinnvoll erachten.
Zu potenziellen strukturellen Anpassungen zählen zum Beispiel:
- Einführung von Verhaltensweisen und Abläufen sowie Implementierung von Vorkehrungen und Kontrollen, die gesetzeskonformes Verhalten eines Unternehmens im Bereich Steuern sicherstellen sollen – Tax Compliance Management Systemen (TCMS).
- Steuerliche Strukturberatung – wir prüfen, ob die Unternehmensstruktur unter steuerlichen Gesichtspunkten verändert werden sollte/verändert werden kann.
Nachfolge oder Auflösung
- Steuergestaltungsberatung
- Beteiligung von Familienangehörigen am Unternehmen oder am Privatvermögen
Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen in allen Lebensphasen unter steuerlichen Gesichtspunkten bei der Gestaltung von:
- ZUnternehmensverträgen
- ZGesellschaftsverträgen
- ZEintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
- ZAnstellungs- und sonstigen Verträgen
Erbschaft und Schenkung
Abhängig vom Verhältnis der beteiligten Personen zueinander können verschiedene Wege in Bezug auf die Erbschaft oder Schenkung sinnvoll sein. Auch wenn diese Themen häufig aufgeschoben werden, hilft die frühzeitige Auseinandersetzung späteren Problematiken entgegenzuwirken und Steuerfreibeträge sinnvoll zu nutzen.
Wir beraten Sie individuell, um die steuerlichen Belastungen in Bezug auf Ihr Erbe und Ihre Schenkung optimal zu gestalten.
Steuerberatung von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen sowie öffentlichen Organisationen
Neben gewinnorientierten Organisationen und Unternehmen stehen wir ebenfalls Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen sowie öffentlichen Organisationen steuerlich beratend zur Seite. Insbesondere Pflege- und Bildungseinrichtungen haben in den letzten Jahrzehnten unsere steuerliche Beratungsleistung in Anspruch genommen.
Im Vergleich zu gewinnorientierten Unternehmen müssen im Bereich der Steuerberatung gewisse Besonderheiten berücksichtigt werden. Zu den Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang gehören insbesondere:
- Gemeinnützigkeitsrechtliche Beratung
- Beratende Begleitung in Bezug auf die Besonderheiten nach der Abgabenordnung über Mittelverwendungsrechnung, Verwendungsnachweisprüfung, Aufgliederung der Tätigkeiten in die verschiedenen Sphären (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
- Beratung und Prüfung von öffentlichen Unternehmen, vornehmlich nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften zum Beispiel NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz), Prüfung nach § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) von Eigenbetrieben, Regiebetrieben und Eigengesellschaften
- Handelsrechtliche Betreuung von PPP-Projekten
- Betriebswirtschaftliche Begleitung PPP-Projekte
- Positionsrahmen – Überleitung von Einzelabschlüssen kommunaler Gesellschaften in den kommunalen Gesamtabschluss